EEG-Einigung: Perspektive für Geothermie verbessert sich

Die Bundesregierung einigt sich bei der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Wichtige Vorschläge des Bundesverbandes Geothermie (BVG) finden dabei ihre Umsetzung. Es besteht jedoch weiterhin Handlungsbedarf. Das Bundeskabinett verschiebt die Degression bei der Vergütung von Geothermiestrom um ein Jahr von 2021 auf 2022 und senkt die Vergütung um 0,5 Prozent statt der bisher vorgesehenen 5 Prozent ab. Die Degression soll auf 2 Prozent steigen, wenn die installierte elektrische Leistung 120 Megawatt erreicht hat.

Der Präsident des Bundesverbandes Geothermie, Dr. Erwin Knapek, begrüßt diese Änderung: „Es freut mich, dass die Bundesregierung die Bedeutung der installierten Leistung für die Ausrichtung der Degression erkannt hat. Dadurch verbessert sich die Planbarkeit für Projektentwickler von Geothermiekraftwerken. Sinnvoller wäre jedoch, wenn die zeitliche Steuerung der Degression komplett entfällt und nur noch die installierten Megawatt geothermischer Kraftwerksleistung darüber entscheiden, welcher Vergütungssatz gilt.“

Weitere Infos unter:
www.geothermie.de/aktuelles

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